Altölverordnung

HINWEIS ZUR ALTÖLVERORDNUNG

Wir sind aufgrund der Altölverordnung bei Abgabe von Verbrennungsmotorenöl und/oder Getriebeöl verpflichtet, solches gebrauchtes Öl sowie Ölfilter und die beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltige Abfälle (im Folgenden "Altöl") zurückzunehmen. Sofern Du als gewerbliches oder sonstiges wirtschaftliches Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle erwerben, weisen wir darauf hin, dass wir Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritte einsetzen können.
Die Menge des Altöls, die Du bei uns zurückgeben kannst, ist auf das im Einzelfall an Dich abgegebene Verbrennungsmotoren- und/oder Getriebeöl begrenzt.

Der Ort für die Rückgabe ist:
ZS2 Radteile GmbH
- Altölrücknahme -
Unterbibracherstr. 3
95519 Vorbach / Deutschland

Du kannst das Altöl dort jederzeit kostenlos während unserer Öffnungszeiten abgeben. Es besteht auch die Möglichkeit, das Altöl an uns zurückzusenden. Bitte beachte, dass für das Versenden besondere Transportbedingungen, insbesondere die Bestimmungen zum Gefahrgut gelten können; bitte hole vor der Versendung entsprechende Informationen ein. Nimm auch zur Kenntnis, dass wir die Kosten der Rücksendung von Altöl nicht übernehmen.

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